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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09 (https://dejure.org/2009,25591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2009 - 5 NC 31.09 (https://dejure.org/2009,25591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 5 NC 31.09 (https://dejure.org/2009,25591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studiengang Politikwissenschaft (Bachelor); Einordnung des "Wissenschaftsjahrs 2010" als Vorhaben des Senats von Berlin oder als Tätigkeit im Auftrag und im Interesse der Freien Universität Berlin; Rechtmäßigkeit einer Verrechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studiengang Politikwissenschaft (Bachelor); Einordnung des "Wissenschaftsjahrs 2010" als Vorhaben des Senats von Berlin oder als Tätigkeit im Auftrag und im Interesse der Freien Universität Berlin; Rechtmäßigkeit einer Verrechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09

    FU Berlin; Psychologie; Bachelor; WS 2008/09; Jahreszulassung; Berechnung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09
    Wie der von der Antragsgegnerin für ihre gegenteilige Auffassung ins Feld geführten Belastung der Lehreinheit durch Studierende der höheren Semester eines auslaufenden Studiengangs kapazitätsrechtlich begegnet werden kann, hat der Senat ihr bereits mehrfach, vor allem in seinen den Studiengang Psychologie betreffenden Entscheidungen aufgezeigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. August 2006 - OVG 5 NC 1.06 - [WS 2005/06], vom 19. September 2007 - OVG 5 NC 126.07 - [WS 2007/08] und zuletzt vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 - [WS 2008/09], juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 5 NC 126.07

    Kapazitätsberechnung bei auslaufendem Studiengang, bei der Verrechnung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09
    Wie der von der Antragsgegnerin für ihre gegenteilige Auffassung ins Feld geführten Belastung der Lehreinheit durch Studierende der höheren Semester eines auslaufenden Studiengangs kapazitätsrechtlich begegnet werden kann, hat der Senat ihr bereits mehrfach, vor allem in seinen den Studiengang Psychologie betreffenden Entscheidungen aufgezeigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. August 2006 - OVG 5 NC 1.06 - [WS 2005/06], vom 19. September 2007 - OVG 5 NC 126.07 - [WS 2007/08] und zuletzt vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 - [WS 2008/09], juris).
  • VG Berlin, 28.01.2008 - 3 A 662.07

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09
    Aus dem Beschluss vom 28. Januar 2008 - VG 3 A 662.07 u.a. - ergibt sich dies jedenfalls nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den

    bb) Soweit erneut die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Verrechnung von unvergüteten Lehraufträgen mit Vakanzen ohne konkreten Bezug zu einer vakanten Stelle beanstandet wird, kommt dem schon mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11.06.2013 - NC 9 S 675/12 -, Juris, und vom 22.03.1991 - NC 9 S 81/90 -, Juris) keine Bedeutung zu (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2013 - 3 M 311/12 -, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2009 - OVG 5 NC 31.09 -, beide Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an

    bb) Soweit erneut die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Verrechnung von unvergüteten Lehraufträgen mit Vakanzen ohne konkreten Bezug zu einer vakanten Stelle beanstandet wird, kommt dem schon mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11.06.2013 - NC 9 S 675/12 -, Juris, und vom 22.03.1991 - NC 9 S 81/90 -, Juris) keine Bedeutung zu (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2013 - 3 M 311/12 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2009 - OVG 5 NC 31.09 -, beide Juris).
  • VG Berlin, 24.02.2010 - 3 L 568.09

    Hochschulzulassung - vorläufige Zulassung zum Studium: Durchführung eines

    Im Umfang von 3, 5 LVS ebenfalls zu akzeptieren ist die Prof. V. mit Bescheid vom 13. November 2007 gewährte Lehrverpflichtungsverminderung wegen seiner Funktion als Beauftragter des Präsidenten für Internationale Studienprogramme (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2009, bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2009 - 5 NC 31.09).

    Die Antragsgegnerin durfte die zuletzt genannten Lehrverpflichtungsverminderungen gemäß § 5 Abs. 2 LVVO in die Kapazitätsberechnung einbeziehen, da sie zwar erst nach dem Berechnungsstichtag, jedoch vor Beginn des Berechnungszeitraumes (1. Oktober 2009) erteilt wurden (vgl. dazu den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2009, a. a. O.).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 5 NC 31.09 - die Ansicht der Kammer bestätigt, dass seit dem Wintersemester 2008/09 eine "zusammenfassende" Betrachtung der Diplom- und Masterstudiengänge bei der Berechnung einer Schwundquote nicht mehr in Betracht kommt, weil es seit dem vergangenen Wintersemester keine Zulassungen im Diplomstudiengang mehr gibt (OVG 5 NC 31.09, S. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12

    Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei

    Nach § 10 Satz 2 KapVO LSA gilt dies nicht, soweit die Lehrauftragsstunden aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen vergütet worden sind, da diese Stellen nach dem abstrakten Stellenprinzip i. S. d. § 8 KapVO LSA kapazitätserhöhend bereits beim unbereinigten Lehrangebot berücksichtigt werden (vgl. zum Zusammenhang zwischen Lehrauftrag und Vertretung bei der Vakanzverrechnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2009 - 5 NC 31.09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 124/13

    Darlegung eines Anordnungsgrundes in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren;

    Sinn und Zweck des § 10 Satz 2 KapVO LSA ist es, zu Lasten der Hochschule eine Doppelberücksichtigung von fiktivem Lehrangebot, wie es das in § 8 Abs. 1 KapVO LSA verankerte Stellenprinzip bei unbesetzten Stellen mit sich bringen kann, und realem Lehrangebot durch Lehrauftragsstunden bei deren gleichzeitiger Finanzierung aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen auszuschließen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Lehrauftrag und Vertretung bei der Vakanzverrechnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2009 - 5 NC 31.09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14

    Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche

    Sinn und Zweck des § 10 Satz 2 KapVO LSA ist es, zu Lasten der Hochschule eine Doppelberücksichtigung von einem fiktivem Lehrangebot, wie es das in § 8 Abs. 1 KapVO LSA verankerte Stellenprinzip bei unbesetzten Stellen mit sich bringen kann, und realem Lehrangebot durch Lehrauftragsstunden bei deren gleichzeitiger Finanzierung aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen auszuschließen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Lehrauftrag und Vertretung bei der Vakanzverrechnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2009 - 5 NC 31.09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - 5 NC 26.12

    Charité - Universitätsmedizin Berlin; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/12;

    Soweit sie schließlich bemängelt, der Genehmigungsbescheid für den Leiter des CC3 sei erst nach dem Berechnungsstichtag erteilt worden, ist dies ohne Belang, weil die Genehmigung jedenfalls noch vor Beginn des Berechnungszeitraums und damit rechtzeitig im Sinne von § 5 KapVO erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2005 - OVG 5 NC 31.09 - [Politikwissenschaft, Wintersemester 2008/09], juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

    Insoweit ist für die Vakanzverrechnung ein finanzieller, nicht jedoch ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Vakanz und Lehrauftrag darzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - OVG 5 NC 31.09 -, juris, Rdnr. 21; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2014 - 3 M 194/14 -, juris, Rdnr. 7; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2017 - VG 3 L 300.16 -).
  • VG Berlin, 18.12.2018 - 12 L 306.18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Wege der einstweiligen

    Den somit für die Vakanzverrechnung erforderlichen finanziellen Zusammenhang zwischen Vakanz und Lehrauftrag (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - OVG 5 NC 31.09 -) hat die Antragsgegnerin nicht dargelegt.
  • VG Berlin, 16.03.2010 - 3 L 576.09

    Hochschule für Wirtschaft und Recht; HWR (früher: FHW); Studiengang Business

    Dem steht nicht entgegen, dass die Genehmigungsbescheide vom 25. September 2009 erst nach dem Berechnungsstichtag (15. Juni 2009) ergingen; jedenfalls geschah dies noch vor dem Beginn des Berechnungszeitraumes (1. Oktober 2009) und damit rechtzeitig i.S.d. § 5 KapVO (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2009 - OVG 5 NC 31.09).
  • VG Berlin, 06.06.2019 - 12 L 45.19

    Zur Berechnung der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Land Berlin

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